Psychotherapeutische Hochschulambulanz
Fürst-Johann-Moritz-Straße 8-10 57072 Siegen
Tel.:    +49 (0)271/740-5550
Die telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier.
Außerhalb der telefonischen Sprechstundenzeiten ist eine Terminvereinbarung nur über das Kontaktformular möglich.
Ablauf
Wie kann ich Psychotherapie in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der Uni Siegen in Anspruch nehmen?
Erwachsene
Der allgemeine Ablauf ist wie folgt:
- Kontakt und Terminvergabe für ein Erstgespräch über die telefonische Sprechstunde (nach Möglichkeit findet hier eine direkte Terminvereinbarung statt)
- Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde):
Bitte Krankenkassenkarte mitbringen. Dauer: 50 Minuten + Ausfüllen von Dokumenten (ca. 15 Minuten) + ggf. weitere Psychotherapeutische Sprechstundentermine - Probesitzungen (2-4 Sitzungen)
- Beendigung der Sitzungen oder Antrag auf langfristige Psychotherapie in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz
- nach Akzeptanz des Therapieantrags: Durchführung einer Psychotherapie (i. d. R. wöchentlich)
Kinder und Jugendliche
Der allgemeine Ablauf ist wie folgt:
Kontakt und Terminvergabe für ein Erstgespräch erfolgen über die telefonische Sprechstunde (nach Möglichkeit findet hier eine direkte Terminvereinbarung statt). Wichtige Fragen die wir direkt am Telefon klären sind:
- Was ist der Grund für den Anruf? Welches Problem gibt es aktuell?
- Zu welchen Zeiten könnte ein Termin durchgeführt werden (z. B. unter Berücksichtigung des Stundenplans)?
- Würden (beide) erziehungsberechtigte Personen der Behandlung zustimmten?
Hinweis für Jugendliche: Ab 15 Jahren dürft Ihr Kontakt zu einem Psychotherapeuten aufnehmen, ohne vorher Eure Eltern oder erziehungsberechtigte(n) Person(en) um Erlaubnis zu fragen. Ihr könnt Euch also selbständig bei uns anmelden! Wir klären dann gemeinsam im Vertrauen, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob, wie und wann Erwachsene eventuell einbezogen werden. Wichtig: Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht. So lange niemand in Gefahr ist, dürfen wir nur mit eurem Einverständnis mit anderen Personen darüber sprechen, dass ihr bei uns seid und worum es in unseren Gesprächen geht.
Zum Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) bitte unbedingt die Krankenkassenkarte mitbringen. Es wird ca. 50 Minuten dauern. Zusätzlich werden ca. 15 Minuten für das Ausfüllen von Dokumenten und ggf. das Vereinbaren von weiteren Psychotherapeutischen Sprechstundenterminen benötigt. Nach dem Erstgespräch folgen 2-4 Probesitzungen, nach denen über die Beendigung der Sitzungen oder einen Antrag auf langfristige Psychotherapie in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz entschieden wird. Wird eine ambulante Psychotherapie beantragt und genehmigt, finden die Sitzungen i. d. R. wöchentlich statt.
in Anlehnung an Finanztest 2017
Neu: ab 2020 ist auch die Systemische Therapie Kassenleistung. Diese Leistung wird von der PHA nicht angeboten.
Terminvergabe
Um einen Termin für ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) zu vereinbaren, melden Sie sich im Rahmen der telefonischen Sprechstunde bei uns. Im Rahmen der telefonischen Sprechstunde wird Ihr Anliegen erfragt und ein kurzes Gespräch durchgeführt, um die psychischen Beschwerden besser einschätzen zu können. Erhobene persönliche Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Weitervermittlung an unsere Psychotherapeut*innen und unter strenger Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien für maximal 3 Monate gespeichert.
Sofern gewünscht und aktuell Termine frei sind, wird in der Regel während der telefonischen Sprechstunde direkt ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Für das telefonische Erstgespräch wird extra geschultes Personal eingesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Personalgründen nicht garantieren können, jeden Anruf während der telefonischen Sprechzeiten entgegennehmen zu können. Wir bitten Sie darum, zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch ausschließlich während den telefonischen Sprechstunde anzurufen und nicht außerhalb. Wir bitten Sie weiterhin, keine E-Mails für Anfragen für Erstgespräche zu schicken, da wir diese bei Patientenanfragen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten.
Erstgespräch und Psychotherapeutische Sprechstunden
Wenn Sie die Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Universität Siegen zum ersten Mal besuchen, melden Sie sich bitte im Sekretariat an und halten Sie Ihre Versichertenkarte bereit. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht nötig. Da wir eine reine Bestellpraxis sind, ist es wichtig, dass Sie zum vereinbarten Termin pünktlich erscheinen und nur, wenn Sie zuvor einen Termin vereinbart haben. Der Ersttermin dauert ca. 50 Minuten. Bitte planen Sie ca. 15-20 weitere Minuten ein für das Ausfüllen von Dokumenten.
Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde (Umfang bis zu drei Einzelsitzungen à 50 Minuten) erfolgt eine ausführliche Diagnostik und die Klärung Ihres individuellen Behandlungsbedarfs.
Wenn Sie bereits therapeutisch angebunden sind, können Sie gern im Rahmen der Sprechstunde eine Zweitmeinung bei den Therapeuten der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz einholen.
Wenn wir Ihnen an der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der Universität Siegen ein für Sie passendes Behandlungsangebot unterbreiten können, werden Sie auf unsere Warteliste aufgenommen. Ansonsten beraten wir Sie gern bezüglich alternativer Behandlungsangebote. Die Entscheidung ob eine Psychotherapie oder ausschließlich Sprechstundentermine möglich ist, wird Ihnen so früh wie möglich mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jede Anfrage für eine langfristige Psychotherapie erfüllen können.
Probatorische Sitzungen
Im Anschluss an die Psychotherapeutischen Sprechstunden erfolgen bis zu vier Einzelsitzungen à 50 Minuten im Rahmen der probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“). In diesen Einzelsitzungen lernen sich Patient*in und Therapeut*in gegenseitig besser kennen und entwickeln gemeinsam einen Behandlungsplan. Im gegenseitigen Einverständnis, eine Therapie gemeinsam durchzuführen, wird ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe gestellt. Nach Antragsgenehmigung durch die Krankenversicherung beginnt die eigentliche Therapie.
Sie haben während der Psychotherapeutischen Sprechstunden und den Probesitzungen ausreichend Zeit sich für oder gegen eine Psychotherapie zu entscheiden oder auch in einer anderen Praxis noch einmal Probesitzungen zu absolvieren. Die Probesitzungen verpflichten Sie also nicht eine Psychotherapie durchzuführen oder in der Praxis die Psychotherapie durchzuführen.